Unsere Zuchterlaubnis Amtliche Tierschutzüberwachung durch das Veterinärsamt des Landkreises Steinburg. Hundehaltungsprüfung bestanden....!!!! Zucht-Erlaubnis erteilt laut § 11 Abs 1 Nr. 3a und 3 b des Tierschutzgesetzes vom 18.08.1986 ( BGB1 1S 1320 ) in der zur Zeit gültigen Fassung. Es wurde mir erteilt, Hunde zu halten und zu züchten. Nachfolgend dazu in den Jahren...mehrere Züchterseminare und schriftliche Prüfung als Zuchtwart erfolgreich !!
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