Unsere Zuchterlaubnis

Amtliche Tierschutzüberwachung durch das Veterinärsamt des Landkreises Steinburg.

Hundehaltungsprüfung bestanden....!!!!

 Zucht-Erlaubnis erteilt  laut § 11 Abs 1 Nr. 3a und 3 b des Tierschutzgesetzes vom 18.08.1986 ( BGB1 1S 1320 ) in der zur Zeit gültigen Fassung. Es wurde mir erteilt, Hunde zu halten und zu züchten.

Nachfolgend dazu in den Jahren...mehrere Züchterseminare und schriftliche Prüfung als Zuchtwart erfolgreich !!